Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen, sorgfältig zu prüfen, dass ihre Geschäftspraktiken und die ihrer Zulieferer den hohen ethischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Als Unternehmen sind wir fest entschlossen, die Vorgaben des LkSG umfassend einzuhalten. Aus diesem Grund haben wir haben strenge Sorgfaltsprozesse implementiert, um potenzielle Risiken in unserer Lieferkette frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dies umfasst unter anderem die sorgfältige Auswahl und Überwachung unserer Lieferanten sowie Risikoanalysen, die mit Hilfe spezieller Software durchgeführt werden.
Unser Ziel ist es, nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern darüber hinaus eine Vorreiterrolle in Sachen ethische Geschäftspraktiken und Nachhaltigkeit einzunehmen. Wir glauben fest daran, dass verantwortungsvolles Handeln in der gesamten Lieferkette die Basis für langfristigen Erfolg ist und sind bestrebt, kontinuierlich hohe Standards zu setzen und zu bewahren.
Soziale Verantwortung und die Achtung sowie Umsetzung von Menschenrechten in unseren eigenen Aktivitäten sowie in der Beziehung zu unseren Geschäftspartnern sind für uns eine verbindliche Geschäftsgrundlage. Die Umsetzung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten in unserer Geschäftstätigkeit sowie in unseren Lieferketten ist ein andauernder Prozess, welchem wir uns verpflichten. Aus diesem Grund arbeiten wir ständig daran, potentielle nachhaltige Auswirkungen auf die Menschenrechte sowie auf umweltbezogene Aspekte entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu verhindern. Durch die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen stellen wir die Überwachung der Risiken intern sicher. Hierzu begleitet uns folgender Leitfaden, der hier aufgeführt ist:
Inhaltsverzeichnis:
The Nidec Group and its supply chain partners (“Suppliers”) have an ethical responsibility to perform business operations with integrity, fairness and transparency, consistent with the spirit and intent of internationally recognized guidelines. All Suppliers of the Nidec Group are expected to comply with applicable legal, regulatory, ethical and social requirements of the countries, regions, cities and other jurisdictions, in which they conduct their businesses.
Lieferanten dürfen sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die gegen geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften verstoßen.
Bestechung und Korruption stellen in der heutigen globalen Arbeitswelt ernsthafte Risiken dar und unterstreichen die Notwendigkeit für Mitarbeiter, unangemessenes Verhalten oder Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Lieferanten dulden keine Form von Bestechung und Korruption und dürfen keine unangemessen wertvollen Gefälligkeiten, teuren Geschenke oder Bewirtungen anbieten oder annehmen, die die Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Vertretern, Lieferanten, Unterauftragnehmern, Zulieferern usw. beeinflussen und oft nachteilig beeinflussen könnten. Kunden, Vertretern, Lieferanten, Unterauftragnehmern, Vermittlungsfirmen, Beratungsunternehmen und anderen Dienstleistern beeinflussen und häufig beeinträchtigen könnten.
Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Regierungsvertretern geboten. Lieferanten dürfen in- oder ausländischen regierungsnahen Personen oder deren Familienmitgliedern weder direkt noch indirekt Bargeld, Geschenke, Mahlzeiten, Unterhaltungsangebote oder andere Gegenstände von finanziellem Wert in der Erwartung anbieten oder versprechen, dass sie im Gegenzug einen geschäftlichen Vorteil erhalten.
Lieferanten dürfen sich nicht an ungesetzlichen oder unethischen Geschäftspraktiken beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Alle Formen von Erpressung und Veruntreuung
- Jede Tätigkeit, die antisoziale Kräfte einbezieht, nutzt oder begünstigt
Lieferanten dürfen sich nicht an unlauteren Geschäftspraktiken beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Missbrauch einer überlegenen Verhandlungsposition oder unangemessene Benachteiligung von Partnern in der Lieferkette
- Verschwörung oder geheime Absprachen mit Wettbewerbern oder sonstiges Verhalten, das den fairen und freien Wettbewerb behindert
1.3) Offenlegung von Informationen
Die Lieferanten müssen wesentliche Informationen über Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitspraktiken, Umweltpraktiken, Geschäftstätigkeit, Struktur, Finanzlage und Leistung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der gängigen Branchenpraxis offenlegen.
1.4) Rechte an geistigem Eigentum
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihre eigenen Rechte an geistigem Eigentum schützen und auch sicherstellen, dass ihre Erfindungen nicht die Rechte an geistigem Eigentum anderer verletzen.
1.5) Informationssicherheit
Die Lieferanten müssen den ordnungsgemäßen Umgang mit vertraulichen Unternehmensdaten sicherstellen, indem sie geeignete Verfahren zum Schutz ihrer Informationsbestände vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch, Manipulation, Offenlegung oder Durchsickern anwenden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf Folgendes zu achten: - Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Sicherheitsrahmens zum Schutz ihrer Informationen zu schützen und dadurch Schaden von der Nidec-Gruppe und ihren Stakeholdern abzuwenden.
- Verwaltung und Schutz von Kunden-/Lieferantendaten und persönlichen Informationen der Mitarbeiter.
- Einhaltung der Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze und -vorschriften bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Weitergabe personenbezogener Daten.
1.6) Whistleblowing-System
Die Lieferanten müssen ein internes Meldesystem entwickeln, das alle Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (einschließlich Festangestellte, Teilzeitbeschäftigte, Zeitarbeiter und befristet Beschäftigte) dazu ermutigt, alle Aktivitäten zu melden und Bedenken zu äußern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen, die unethische Praktiken wie Bilanzbetrug, Bestechung und Korruption sowie Verstöße gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften untersagen.
Die Lieferanten müssen geeignete Verfahren einhalten, um:
- die Vertraulichkeit und Anonymität jedes Mitarbeiters zu gewährleisten, der in gutem Glauben ein Anliegen oder einen Gesetzesverstoß meldet, und
- die betreffende Person vor jeder Form von Vergeltung, wie Belästigung, Diskriminierung, Bedrohung oder Kündigung, zu schützen.
Die Lieferanten müssen der Produktsicherheit in allen Aspekten der Geschäftstätigkeit, einschließlich Produktplanung, Entwicklung, Design, Herstellung, Verkauf und Kundendienst, größte Aufmerksamkeit widmen. Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, dass sie alle auf Gesetzen und Vorschriften basierenden Sicherheitsstandards einhalten und gleichzeitig ständig danach streben, diese Standards zu übertreffen, um eine kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.
Die Lieferanten sind verpflichtet, die Ursache(n) eines Produktsicherheitsrisikos umgehend zu untersuchen und zu ermitteln, indem sie den Produktionsverlauf zurückverfolgen und die betroffenen Unternehmen der Nidec-Gruppe darüber informieren.
Die Lieferanten müssen den PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) kontinuierlich anwenden, um die Qualität ihrer Produkte durch die Einrichtung, Aufrechterhaltung und Änderung eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems zu verbessern.
Mineralien wie Tantal, Zinn, Wolfram und Gold, die derzeit in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und den angrenzenden Ländern illegal abgebaut werden, sind zu einer Finanzierungsquelle für bewaffnete regierungsfeindliche Milizen geworden, weshalb diese Mineralien als "Konfliktmineralien" bezeichnet werden. Der Geltungsbereich von Konfliktmineralien könnte sich in Zukunft auf andere Mineralien oder deren Derivate ausweiten.
Die Nidec-Gruppe erwartet von ihren Lieferanten, dass sie in angemessener Weise sicherstellen, dass die in ihren Produkten verwendeten Konfliktmineralien nicht direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die in der Demokratischen Republik Kongo oder den angrenzenden Ländern schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Gegebenenfalls arbeiten die Lieferanten mit ihren direkten Lieferanten zusammen, um die Lieferkette bis zu den Schmelzhütten und Raffinerien zurückzuverfolgen, die die in den Produkten der Lieferanten enthaltenen Mineralien verarbeiten, wobei sie in erster Linie die branchenübliche Berichtsvorlage verwenden. Die Maßnahmen und Ergebnisse der Nachforschungsbemühungen der Lieferanten sind der Nidec-Gruppe auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Auf dem globalen Markt kommen wir durch unsere Geschäftstätigkeit mit unterschiedlichen sozialen, politischen, finanziellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Systemen sowie mit verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen in Berührung. Daher ist es sowohl für die Nidec-Gruppe als auch für die Lieferanten wichtig, über eine solide Grundlage zu verfügen, die sicherstellt, dass die Menschenrechte geachtet werden und dass jeder Einzelne seine Fähigkeiten am Arbeitsplatz entfalten kann.
Die Lieferanten dürfen den Einsatz von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Sklaverei oder Menschenhandel in ihrem Unternehmen oder ihrer Lieferkette nicht tolerieren.
Die Lieferanten dürfen keine Identitäts- oder Einwanderungsdokumente, wie z. B. staatliche Ausweise, Reisepässe oder Arbeitserlaubnisse, einbehalten, vernichten, beschlagnahmen oder den Mitarbeitern den Zugang dazu verweigern, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Lieferanten müssen das Mindestbeschäftigungsalter einhalten, das in den nationalen Gesetzen oder von der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO") festgelegt ist, je nachdem, welches höher ist.
Die Lieferanten setzen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Stellenangeboten und Beschäftigung ein und sorgen für Chancengleichheit und faire Behandlung am Arbeitsplatz.
Die Lieferanten sorgen für ein Umfeld, das frei ist von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Familienstand bei der Einstellung und bei Beschäftigungspraktiken wie Löhnen, Beförderungen, Belohnungen und dem Zugang zu Schulungen.
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass es keine harte oder unmenschliche Behandlung, einschließlich körperlicher, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch von Mitarbeitern, Lieferanten oder Verkäufern gibt.
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen allen geltenden Lohngesetzen entsprechen, einschließlich der Gesetze über Mindestlöhne, Überstundenvergütung und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Illegale, ungerechtfertigte Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Für jeden Lohnzahlungszeitraum ist den Beschäftigten eine Lohnabrechnung vorzulegen, die ausreichende Informationen enthält, um die genaue Vergütung für die geleistete Arbeit zu überprüfen.
Die Lieferanten müssen alle geltenden Lohn- und Arbeitszeitgesetze und -vorschriften einhalten, einschließlich derjenigen, die sich auf Mindestlöhne, Überstunden und Höchstarbeitszeiten beziehen. Darüber hinaus sind die Lieferanten angehalten, in Situationen, in denen die Zahl der von den Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich Überstunden, wiederholt 60 Stunden pro Woche überschreitet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.
Sofern das geltende örtliche Recht nichts anderes vorsieht, müssen die Zulieferer allen Mitarbeitern mindestens einen freien Tag pro Woche oder alle sieben Tage gewähren. Diese Ruhezeit muss zusätzlich zu dem nach den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehenen Jahresurlaub gewährt werden.
Die Lieferanten respektieren das Recht aller Beschäftigten, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und ihnen beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und sich friedlich zu versammeln, und respektieren auch die Entscheidung der Beschäftigten, von solchen Aktivitäten Abstand zu nehmen.
Die Lieferanten stellen sicher, dass die Beschäftigten und ihre Vertreter offen mit der Unternehmensleitung kommunizieren und ihre Ideen und Bedenken in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken mitteilen können, ohne Diskriminierung, Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung befürchten zu müssen.
Die Nidec-Gruppe und ihre Zulieferer müssen erkennen, dass Umweltverantwortung ein wesentlicher Bestandteil der Herstellung von Weltklasseprodukten ist. Sowohl die Nidec-Gruppe als auch die Zulieferer sind verpflichtet, bei der Herstellung ihrer Produkte die negativen Auswirkungen auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit zu schützen. Die ökologische Anpassungsfähigkeit ermöglicht es einem Unternehmen nicht nur, neue Umweltvorschriften und Marktanforderungen zu erfüllen, sondern auch neue umweltbewusste Produkte und Lösungen rechtzeitig auf den Markt zu bringen.
Die Lieferanten müssen ein angemessenes Umweltmanagementsystem einrichten, aufrechterhalten und verwalten und es kontinuierlich verbessern, um zum globalen Umweltschutz und zur Reduzierung der Umweltbelastung beizutragen.
Die Lieferanten müssen angemessene Maßnahmen zur Verringerung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, der Treibhausgasemissionen (die die Hauptursache für den Klimawandel sind) und anderer Emissionen in die Atmosphäre, des Wasserverbrauchs (Wasseraufnahme), des gesamten Feststoffabfalls und des Abwassers ergreifen. Die Lieferanten müssen Maßnahmen ergreifen, um die Verschmutzung an der Quelle zu verhindern, die Verschmutzung zu kontrollieren und Recycling und Wiederverwendung in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und einschlägigen Vorschriften zu fördern.
Die Lieferanten müssen die Ressourcen effektiv nutzen, indem sie
Die Lieferanten müssen alle erforderlichen Umweltgenehmigungen, Zulassungen und Registrierungen einholen, sie auf dem neuesten Stand halten und die für sie geltenden Betriebs- und Berichterstattungsanforderungen erfüllen.
Die Lieferanten müssen Verschmutzungsquellen bekämpfen, Anlagen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung einsetzen und die Schadstoffemissionen und das Abfallaufkommen durch Prozessänderungen in der Produktion, Wartung und Anlagenmanagement mindern. Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, dass sie sich für die Erhaltung natürlicher Ressourcen einsetzen, einschließlich Wasser, fossiler Brennstoffe, Mineralien und Forstprodukte.
Die Lieferanten müssen Chemikalien, die schädliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper und die Umwelt haben, durch die Kennzeichnung ihrer Behälter eindeutig identifizieren und sicherstellen, dass sie sicher gehandhabt, weitergegeben, gelagert, verwendet, recycelt, wiederverwendet und entsorgt werden.
Die Lieferanten müssen feste Abfälle (nicht schädliche Abfälle) identifizieren und sich um deren Bewirtschaftung, Reduzierung und Wiederverwertung bemühen.
Die Lieferanten müssen die physikalischen Eigenschaften der Emissionen vor der Entsorgung bestätigen, einschließlich flüchtiger organischer Chemikalien, Aerosole, ätzender Stoffe, Mikropartikel, ozonabbauender Stoffe und kalzinierter Nebenprodukte, die während der Produktionsprozesse entstehen, und eine regelmäßige Überwachung, Verwaltung und Entsorgung dieser Emissionen durchführen. Gleichzeitig wird von den Lieferanten erwartet, dass sie die Funktionalität und Wirksamkeit ihres Emissionsmanagementsystems regelmäßig überprüfen.
Die Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen in Bezug auf das Verbot oder die Beschränkung bestimmter Stoffe in Produkten und bei der Herstellung, einschließlich der Kennzeichnung für Recycling und Entsorgung, einhalten.
Suppliers shall implement, maintain and improve a water management system that monitors water sources, water intake and effluent discharge, analyzes their characteristics, and puts the results of monitoring and analysis in writing to reduce water use and effluent discharge. Suppliers shall also take reasonable measures to prevent pollutants from entering waterways.
Suppliers shall keep track of their energy consumption and greenhouse gas emissions and promote efforts to reduce them through continuous energy efficiency improvements.
Die Lieferanten müssen die Umweltbelastung während des gesamten Lebenszyklus der Produkte von der Rohstoffgewinnung bis zur Herstellung, dem Vertrieb und der Entsorgung der Produkte bewerten und an der Entwicklung von Produkten mit geringeren Umweltauswirkungen arbeiten.
Die Lieferanten müssen die biologische Vielfalt durch die Erhaltung von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, ausreichend berücksichtigen.
Die Lieferanten müssen ihre Bemühungen und Ergebnisse im Bereich des Umweltmanagements regelmäßig offenlegen, um eine gute Beziehung zu den Interessengruppen aufzubauen.
4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Nidec-Gruppe und ihre Zulieferer müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten und die Mitarbeiter vor Gefahren und Risiken schützen, die mit der täglichen Arbeit verbunden sind. Von den Lieferanten wird erwartet, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, was nicht nur die Häufigkeit von arbeitsbedingten Verletzungen und Krankheiten minimiert, sondern auch die Qualität von Produkten und Dienstleistungen, die Verlässlichkeit der Produktion sowie die Mitarbeiterbindung und -moral verbessert.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Arbeitsumfeld, welches frei von Gefahren ist. Weiterhin ist er auch persönlich dafür verantwortlich, sicher zu arbeiten und anderen dabei zu helfen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.
Lieferanten sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter nicht mit risikobehafteten Arbeiten betraut werden sowie die staatlichen Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, Vorschriften sowie ihre eigenen Normen und Anweisungen einhalten.
Die Lieferanten werden dazu angehalten, international anerkannte Managementsysteme wie OHSAS 18001 und die ILO-Leitlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als nützliche Quelle für zusätzliche Informationen heranzuziehen.
Die Lieferanten müssen eine schriftliche Richtlinie und Verfahren zur Kontrolle der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz einführen, beibehalten und kontinuierlich verbessern.
Die Lieferanten müssen die möglichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bewerten und verhindern, dass die Mitarbeiter potenziellen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind (z. B. durch elektrische und andere Energiequellen, Feuer, Fahrzeuge und Absturzgefahr). Dies sollte durch ordnungsgemäße Konstruktion, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Instandhaltung und sichere Arbeitsverfahren (einschließlich Lockout/Tagout) sowie durch laufende Sicherheitsschulungen gewährleistet werden. Können Gefahren auf diese Weise nicht bekämpft werden, müssen die Lieferanten ihren Mitarbeitern eine angemessene, gut gewartete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, dass sie ihre Mitarbeiter kontinuierlich über die mit den Gefahren am Arbeitsplatz verbundenen Risiken schulen und die Meldung von Sicherheitsbedenken fördern.
Die Lieferanten sind ständig bestrebt, potenzielle Notfallsituationen und -ereignisse zu erkennen und zu bewerten, um Schäden für Leben, Umwelt und Eigentum zu minimieren, indem sie Notfallpläne und Reaktionsverfahren einführen, die Folgendes umfassen: Notfallmeldung, Benachrichtigung der Mitarbeiter und Evakuierungsverfahren, Schulungen und Übungen, geeignete Brandmelde- und -unterdrückungsanlagen, angemessene Fluchtmöglichkeiten und Wiederherstellungspläne.
Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass Verfahren und Systeme vorhanden sind, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, zu verwalten, zu verfolgen und zu melden, einschließlich folgender Maßnahmen
- Ermutigung der Mitarbeiter zur Meldung;
- Fälle von Verletzungen und Krankheiten zu klassifizieren und zu erfassen;
- die Gesundheit der Mitarbeiter zu überwachen und ihnen zu helfen, ihre Gesundheit zu erhalten und Sore dafür zu tragen;
- Erforderliche medizinische Behandlung;
- Untersuchung der Fälle und Durchführung von Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen; und
- Erleichterung der Rückkehr der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz.
Die Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter vor vermeidbaren Verletzungen oder Krankheiten schützen, die auf körperlich anstrengende Arbeit zurückzuführen sind, indem sie angemessene Maßnahmen ergreifen, wie z. B. regelmäßige Pausen für die Mitarbeiter, die Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Arbeit sowie die Aufteilung der Arbeit in kleinere Aufgaben.
Körperlich anstrengende Arbeiten können wie folgt charakterisiert werden:
- manuelle Materialhandhabung;
- schweres oder wiederholtes Heben.
- langes Stehen, und
- sich oft wiederholende oder kraftaufwendige Montagearbeiten.
Es müssen auch angemessene Maßnahmen getroffen werden, um schwangere Frauen/stillende Mütter von übermäßig anstrengenden Arbeitsbedingungen fernzuhalten.
Die Lieferanten müssen die Gesundheitsrisiken, die mit der Belastung durch chemischen, biologischen und physikalischen Stoffen verbunden sind, ermitteln, bewerten und kontrollieren und Präventivmaßnahmen, einschließlich Schutzausrüstungsprogrammen, anwenden, um die Arbeitnehmer vor übermäßiger Berührung zu schützen.
Die Lieferanten führen Risikobewertungen zur Maschinensicherheit durch und sorgen für die ordnungsgemäße Instandhaltung von Schutzvorrichtungen, ausfallsicheren Konstruktionen, Verriegelungen und Barrieren an Maschinen, die ein Verletzungsrisiko für die Arbeitnehmer darstellen.
Die Lieferanten müssen den Arbeitnehmern Zugang zu sauberen Toiletten, Trinkwasser und hygienischen Einrichtungen für die Zubereitung, Lagerung und den Verzehr von Lebensmitteln ermöglichen.
Die Lieferanten müssen den Arbeitnehmern eine angemessene Unterweisung in Sachen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bieten, wenn möglich in ihrer Muttersprache. Gesundheits- und sicherheitsrelevante Informationen müsse in der Einrichtung deutlich sichtbar ausgehängt werden.
Die soziale Verantwortung von Unternehmen umfasst nahezu jede Interaktion eines Unternehmens mit der Gesellschaft, und die Verantwortung der Nidec-Gruppe und ihrer Zulieferer geht über die Befriedigung der Interessen der unmittelbaren externen Stakeholder hinaus und umfasst auch die Einbeziehung und Unterstützung der Interessen der breiteren Gemeinschaft.
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie durch offene und ehrliche Kommunikation eine gute, solide Beziehung zu den lokalen Gemeinschaften aufbauen, die von ihren Geschäften betroffen sein könnten, und dass sie die Ansichten und Bedenken der Gemeinschaft bei ihrer Arbeit berücksichtigen.
Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie die Vision der Nidec-Gruppe für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum teilen, indem sie technologische Lösungen für die großen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltzerstörung, Armut, Energie- und Rohstoffknappheit und Gesundheitsprobleme anbieten.
6. Rahmen für die Sicherstellung der Wirksamkeit
Die Lieferanten müssen ein Managementsystem einrichten und aufrechterhalten, das das Konzept dieses Leitfadens in praktikable Handlungsabläufe umsetzt. Das Managementsystem muss so gestaltet sein, dass es Folgendes sicherstellt: (a) die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen; (b) die Übereinstimmung mit diesem Leitfaden; und (c) die Identifizierung und Minderung betrieblicher Risiken im Zusammenhang mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Themen und Anleitungen. Einschlägige Kontrollverfahren werden durch die Übernahme von oder durch Bezugnahme auf internationale Normen wie ISO14001, OHSAS18001 oder den Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) entwickelt.
Die Lieferanten müssen Erklärungen zur sozialen und ökologischen Verantwortung erstellen und aufrechterhalten, in denen sie ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung bekräftigen. Die Erklärungen werden in den Betrieben der Lieferanten, wenn möglich, in der jeweiligen Landessprache ausgehängt.
Die Lieferanten müssen eindeutig die leitende(n) Angestellten und verantwortlichen Personen benennen, die für die Umsetzung der Managementsysteme und der damit verbundenen Programme verantwortlich sind. Die Geschäftsleitung muss den Status der Managementsysteme regelmäßig überprüfen.
Die Lieferanten müssen ein Verfahren entwickeln, um die Risiken in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Arbeitspraktiken und Ethik zu ermitteln, die mit den Tätigkeiten der Lieferanten verbunden sind. Die Lieferanten müssen auch die relative Bedeutung jedes Risikos bestimmen und geeignete verfahrenstechnische und physische Kontrollen einführen, um die identifizierten Risiken zu handhaben und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die Lieferanten müssen schriftliche Leistungsziele, Zielvorgaben und Umsetzungspläne zur Verbesserung ihrer sozialen und ökologischen Leistung aufstellen und außerdem eine regelmäßige Bewertung ihrer Leistung bei der Erreichung dieser Ziele vornehmen.
Die Lieferanten müssen Programme zur Schulung von Managern und Arbeitnehmern ausarbeiten, um ihre Richtlinien, Verfahren und Verbesserungsziele umzusetzen und damit die geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Lieferanten müssen Verfahren einrichten, um ihren Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden klare und genaue Informationen über ihre Politik, Verfahren, Erwartungen und Leistungen zukommen zu lassen.
Die Lieferanten müssen kontinuierliche Verfahren entwickeln, um das Verständnis der Mitarbeiter für die in diesem Leitfaden behandelten Praktiken und Bedingungen zu bewerten, Feedback einzuholen und eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern.
Die Lieferanten müssen regelmäßige Selbstevaluierungen (interne Audits) durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, des Inhalts dieses Leitfadens und der vertraglichen Anforderungen der Nidec-Gruppe in Bezug auf die soziale und ökologische Verantwortung sicherzustellen. Die internen Selbstevaluierungsmaßnahmen der Lieferanten können gelegentlich durch externe Bewertungen (Zweit- oder Dritt-Audits) ergänzt werden, um das Wissen über die besten Praktiken der Branche zu nutzen, entweder auf Anfrage der Nidec-Gruppe oder auf eigene Initiative der Lieferanten.
Die Lieferanten müssen die Anforderungen dieses Leitfadens an ihre wichtigsten direkten Lieferanten als Initiative für die gesamte Lieferkette weitergeben.
Ein effektiver Beschwerdemechanismus ist ein zentraler Baustein für die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Er ermöglicht es sowohl internen als auch externen Stakeholdern, wie Mitarbeitern, Lieferanten und betroffenen Personen, potenzielle Menschenrechts- und Umweltverstöße in der Lieferkette schnell und unkompliziert zu melden. Dies ist entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen, Missstände zu beheben und negative Auswirkungen zu verhindern.
Als global führendes Unternehmen in der Automobilindustrie legt Nidec Motors & Actuators höchsten Wert auf Exzellenz, Ehrlichkeit und Integrität, sowie die Einhaltung aller relevanten Gesetze. Das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter ist unser wertvollstes Gut. Um dieses Vertrauen zu bewahren, handeln wir stets nach den höchsten geschäftlichen und ethischen Standards sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig hilft er dem Unternehmen, seine Sorgfaltspflichten proaktiv wahrzunehmen, mögliche Verstöße zu identifizieren und entsprechend zu reagieren. Durch die Integration eines solchen Mechanismus in unser Risikomanagement können wir nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch unsere Lieferkette nachhaltig und verantwortungsvoll gestalten. Meldungen müssen in gutem Glauben erfolgen und auf Informationen basieren, die nach bestem Wissen und Gewissen des Meldenden korrekt sind. Nidec Motors & Actuators prüft jede Meldung sorgfältig und vertraulich, um die geeigneten Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens zu gewährleisten.
2.1 Adressaten und Anwendungsbereich
Das Beschwerdeverfahren von Nidec Motors & Actuators steht allen relevanten Stakeholdern weltweit offen, einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern sowie externen Interessengruppen wie NGOs und Anwohnern. Es bietet die Möglichkeit, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verstöße im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette zu melden. Die Zugänglichkeit wird durch verschiedene Meldemöglichkeiten sichergestellt, sodass alle Personen, die potenziell betroffen sind oder Kenntnis über Verstöße haben, eine Beschwerde einreichen können.
2.2 Verfahrensablauf
- Zuständigkeit: Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden ist das Compliance Office von Nidec Motors & Actuators verantwortlich, das unabhängig und vertraulich agiert. In den Regionen wird dies durch regionale Compliance-Beauftragte unterstützt, die für die Umsetzung und Überwachung des Verfahrens zuständig sind. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Eingang der Beschwerde: Nach Eingang einer Beschwerde erhält die hinweisgebende Person eine automatische Eingangsbestätigung. Die Beschwerde wird sofort an das zuständige regionale Compliance-Team weitergeleitet, das den Sachverhalt prüft und den weiteren Ablauf koordiniert.
- Plausibilisierung und Prüfung: Jede Beschwerde wird auf Plausibilität überprüft. Bei Bedarf erfolgt eine weitergehende Untersuchung, wobei relevante Abteilungen wie Rechtsabteilung, Einkauf oder Lieferantenmanagement hinzugezogen werden. Die Bearbeitung erfolgt stets fair und unparteiisch.
- Maßnahmen bei Verletzungen: Wird ein menschenrechtlicher oder umweltbezogener Verstoß festgestellt, leitet das Unternehmen unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Abhilfe ein. Diese umfassen beispielsweise die Anpassung von Prozessen, die Überarbeitung von Verträgen mit Lieferanten oder gezielte Schulungsmaßnahmen.
- Maßnahmen bei keiner Verletzung: Falls sich aus einer Beschwerde kein Verstoß ergibt, wird dennoch eine präventive Überprüfung der Risiken durchgeführt, um zukünftige Gefahren zu minimieren. Präventionsmaßnahmen können dabei im Rahmen der Lieferkettensorgfalt oder interner Prozesse umgesetzt werden.
- Wunsch nach Anonymität: Hinweisgebende Personen können Beschwerden anonym einreichen. Nidec Motors & Actuators gewährleistet, dass keine Informationen erfasst werden, die Rückschlüsse auf die Identität der hinweisgebenden Person zulassen. Auch anonyme Beschwerden werden mit derselben Sorgfalt bearbeitet wie nicht-anonyme. Jegliche Benachteiligung oder Vergeltungsmaßnahme gegen Hinweisgeber ist strikt untersagt.
- Schutz der hinweisgebenden Person: Alle Hinweisgeber sind vor jeglicher Form der Diskriminierung oder Vergeltung geschützt. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Identität der Hinweisgeber zu wahren und sicherzustellen, dass keine negativen Folgen für die Meldung eines Verstoßes entstehen.
Die Meldestelle ist ein essenzielles Instrument, um potenzielle Menschenrechts- und Umweltverstöße in unserer Lieferkette frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Ihre Beschwerdemeldungen tragen entscheidend dazu bei, dass wir unseren Verpflichtungen gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachkommen und ethische Standards einhalten. Um eine Beschwerde vertraulich zu melden, wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse: lksgcompliance@nidec-ma.com
Ihre Meldungen werden mit höchster Sorgfalt und Diskretion behandelt.
Alle eingegangenen Beschwerden sowie die ergriffenen Maßnahmen werden sorgfältig dokumentiert und für mindestens sieben Jahre aufbewahrt, wie es das LkSG vorschreibt. Diese Aufzeichnungen dienen sowohl der internen Evaluierung als auch der Erfüllung der Berichtspflichten gemäß § 10 LkSG. Jährlich wird die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens überprüft, und es wird, falls nötig, angepasst, um den Anforderungen des Gesetzes und den Bedürfnissen der Stakeholder gerecht zu werden.
Diese individuelle Verfahrensordnung integriert Nidec Motors & Actuators bestehende Compliance-Strukturen und gewährleistet die Einhaltung der Anforderungen des LkSG. Die Kombination von globalen Compliance-Prozessen und den Vorgaben des Gesetzes sichert ein wirksames Risikomanagement und stärkt die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Schutzmaßnahmen in der Lieferkette.