Verantwortung

Soziale Verantwortung und die Achtung sowie Umsetzung von Menschenrechten in unseren eigenen Aktivitäten sowie in der Beziehung zu unseren Geschäftspartnern sind für uns eine verbindliche Geschäftsgrundlage. Die Umsetzung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten in unserer Geschäftstätigkeit sowie in unseren Lieferketten ist ein andauernder Prozess, welchem wir uns verpflichten. Aus diesem Grund arbeiten wir ständig daran, potentielle nachhaltige Auswirkungen auf die Menschenrechte sowie auf umweltbezogene Aspekte entlang der Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu verhindern. Durch die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen stellen wir die Überwachung der Risiken intern sicher. Hierzu begleitet uns folgender Leitfaden, der hier aufgeführt ist:

 


Inhaltsverzeichnis

 

1. Unternehmensintegrität
a) Verbot von Bestechung
b) Fairer Wettbewerb
c) Offenlegung von Informationen
d) Rechte an geistigem Eigentum
e) Informationssicherheit
f) Whistleblowing-System
g) Produktsicherheit
h) Qualitätsmanagement
i) Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien

 

2. Respekt für Menschenrechte
a) Zwangsarbeit
b) Kinder/Jugendarbeit
c) Diskriminierung und unmenschliche Behandlung
d) Löhne und Sozialleistungen
e) Arbeitszeiten und Feiertage
f) Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

 

3. Harmonie mit der Umwelt
a) Umweltmanagementsystem
b) Aktivitäten zum Umweltschutz und zur Reduzierung der Umweltbelastung
c) Umweltgenehmigungen und Berichte
d) Verschmutzungskontrolle und Verringerung des Ressourcenverbrauchs
e) Gefährliche Stoffe
f) Feste Abfälle
g) Emissionen in die Atmosphäre
h) Materialbeschränkungen
i) Wasserwirtschaft
j) Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
k) Umweltbewusstes Design und Lebenszyklusanalyse
l) Erhaltung der biologischen Vielfalt
m) Offenlegung von umweltbezogenen Informationen

 

4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
a) Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
b) Sicherheit am Arbeitsplatz
c) Notfallvorbereitung
d) Arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten
e) Körperlich anstrengende Arbeit
f) Arbeitshygiene
g) Schutz von Maschinen
h) Hygiene, Ernährung und Unterkunft
i) Kommunikation über Gesundheit und Sicherheit

 

5. Harmonie mit der Gesellschaft
a) Beziehungen zur Gemeinschaft
b) Herangehensweise an universelle soziale/ökologische Herausforderungen

 

6. Rahmen für die Sicherstellung der Wirksamkeit
a) Unternehmensverpflichtung
b) Rechenschaftspflicht und Verantwortung des Managements
c) Risikobewertung/Management
d) Verbesserungsziele
e) Ausbildung
f) Kommunikation
g) Feedback und Beteiligung der Arbeitnehmer
h) Audits und Beurteilungen
i) Einbeziehung der Lieferkette

 

1. Unternehmensintegrität

The Nidec Group and its supply chain partners (“Suppliers”) have an ethical responsibility to perform business operations with integrity, fairness and transparency, consistent with the spirit and intent of internationally recognized guidelines. All Suppliers of the Nidec Group are expected to comply with applicable legal, regulatory, ethical and social requirements of the countries, regions, cities and other jurisdictions, in which they conduct their businesses.

a) Verbot von Bestechung

Lieferanten dürfen sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die gegen geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften verstoßen.

Bestechung und Korruption stellen in der heutigen globalen Arbeitswelt ernsthafte Risiken dar und unterstreichen die Notwendigkeit für Mitarbeiter, unangemessenes Verhalten oder Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Lieferanten dulden keine Form von Bestechung und Korruption und dürfen keine unangemessen wertvollen Gefälligkeiten, teuren Geschenke oder Bewirtungen anbieten oder annehmen, die die Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Vertretern, Lieferanten, Unterauftragnehmern, Zulieferern usw. beeinflussen und oft nachteilig beeinflussen könnten. Kunden, Vertretern, Lieferanten, Unterauftragnehmern, Vermittlungsfirmen, Beratungsunternehmen und anderen Dienstleistern beeinflussen und häufig beeinträchtigen könnten.

Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Regierungsvertretern geboten. Lieferanten dürfen in- oder ausländischen regierungsnahen Personen oder deren Familienmitgliedern weder direkt noch indirekt Bargeld, Geschenke, Mahlzeiten, Unterhaltungsangebote oder andere Gegenstände von finanziellem Wert in der Erwartung anbieten oder versprechen, dass sie im Gegenzug einen geschäftlichen Vorteil erhalten.

b) Fairer Wettbewerb

Lieferanten dürfen sich nicht an ungesetzlichen oder unethischen Geschäftspraktiken beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

- Alle Formen von Erpressung und Veruntreuung

- Jede Tätigkeit, die antisoziale Kräfte einbezieht, nutzt oder begünstigt

Lieferanten dürfen sich nicht an unlauteren Geschäftspraktiken beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

- Missbrauch einer überlegenen Verhandlungsposition oder unangemessene Benachteiligung von Partnern in der Lieferkette

- Verschwörung oder geheime Absprachen mit Wettbewerbern oder sonstiges Verhalten, das den fairen und freien Wettbewerb behindert

c) Offenlegung von Informationen

Die Lieferanten müssen wesentliche Informationen über Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitspraktiken, Umweltpraktiken, Geschäftstätigkeit, Struktur, Finanzlage und Leistung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und der gängigen Branchenpraxis offenlegen.

d) Rechte an geistigem Eigentum

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie ihre eigenen Rechte an geistigem Eigentum schützen und auch sicherstellen, dass ihre Erfindungen nicht die Rechte an geistigem Eigentum anderer verletzen.

e) Informationssicherheit

Die Lieferanten müssen den ordnungsgemäßen Umgang mit vertraulichen Unternehmensdaten sicherstellen, indem sie geeignete Verfahren zum Schutz ihrer Informationsbestände vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch, Manipulation, Offenlegung oder Durchsickern anwenden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf Folgendes zu achten: - Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Sicherheitsrahmens zum Schutz ihrer Informationen zu schützen und dadurch Schaden von der Nidec-Gruppe und ihren Stakeholdern abzuwenden.

- Verwaltung und Schutz von Kunden-/Lieferantendaten und persönlichen Informationen der Mitarbeiter.

- Einhaltung der Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze und -vorschriften bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Weitergabe personenbezogener Daten.

f) Whistleblowing-System

Die Lieferanten müssen ein internes Meldesystem entwickeln, das alle Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter (einschließlich Festangestellte, Teilzeitbeschäftigte, Zeitarbeiter und befristet Beschäftigte) dazu ermutigt, alle Aktivitäten zu melden und Bedenken zu äußern, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen, die unethische Praktiken wie Bilanzbetrug, Bestechung und Korruption sowie Verstöße gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften untersagen.

Die Lieferanten müssen geeignete Verfahren einhalten, um:

- die Vertraulichkeit und Anonymität jedes Mitarbeiters zu gewährleisten, der in gutem Glauben ein Anliegen oder einen Gesetzesverstoß meldet, und

- die betreffende Person vor jeder Form von Vergeltung, wie Belästigung, Diskriminierung, Bedrohung oder Kündigung, zu schützen.

g) Produktsicherheit

Die Lieferanten müssen der Produktsicherheit in allen Aspekten der Geschäftstätigkeit, einschließlich Produktplanung, Entwicklung, Design, Herstellung, Verkauf und Kundendienst, größte Aufmerksamkeit widmen. Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, dass sie alle auf Gesetzen und Vorschriften basierenden Sicherheitsstandards einhalten und gleichzeitig ständig danach streben, diese Standards zu übertreffen, um eine kontinuierliche Einhaltung zu gewährleisten.

Die Lieferanten sind verpflichtet, die Ursache(n) eines Produktsicherheitsrisikos umgehend zu untersuchen und zu ermitteln, indem sie den Produktionsverlauf zurückverfolgen und die betroffenen Unternehmen der Nidec-Gruppe darüber informieren.

h) Qualitätsmanagement

Die Lieferanten müssen den PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) kontinuierlich anwenden, um die Qualität ihrer Produkte durch die Einrichtung, Aufrechterhaltung und Änderung eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems zu verbessern.

i) Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien

Mineralien wie Tantal, Zinn, Wolfram und Gold, die derzeit in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und den angrenzenden Ländern illegal abgebaut werden, sind zu einer Finanzierungsquelle für bewaffnete regierungsfeindliche Milizen geworden, weshalb diese Mineralien als "Konfliktmineralien" bezeichnet werden. Der Geltungsbereich von Konfliktmineralien könnte sich in Zukunft auf andere Mineralien oder deren Derivate ausweiten.

Die Nidec-Gruppe erwartet von ihren Lieferanten, dass sie in angemessener Weise sicherstellen, dass die in ihren Produkten verwendeten Konfliktmineralien nicht direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die in der Demokratischen Republik Kongo oder den angrenzenden Ländern schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Gegebenenfalls arbeiten die Lieferanten mit ihren direkten Lieferanten zusammen, um die Lieferkette bis zu den Schmelzhütten und Raffinerien zurückzuverfolgen, die die in den Produkten der Lieferanten enthaltenen Mineralien verarbeiten, wobei sie in erster Linie die branchenübliche Berichtsvorlage verwenden. Die Maßnahmen und Ergebnisse der Nachforschungsbemühungen der Lieferanten sind der Nidec-Gruppe auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

 

2. Respekt für Menschenrechte

Auf dem globalen Markt kommen wir durch unsere Geschäftstätigkeit mit unterschiedlichen sozialen, politischen, finanziellen, rechtlichen und wirtschaftlichen Systemen sowie mit verschiedenen Kulturen, Traditionen und Sprachen in Berührung. Daher ist es sowohl für die Nidec-Gruppe als auch für die Lieferanten wichtig, über eine solide Grundlage zu verfügen, die sicherstellt, dass die Menschenrechte geachtet werden und dass jeder Einzelne seine Fähigkeiten am Arbeitsplatz entfalten kann.

a) Zwangsarbeit

Die Lieferanten dürfen den Einsatz von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Sklaverei oder Menschenhandel in ihrem Unternehmen oder ihrer Lieferkette nicht tolerieren.

Die Lieferanten dürfen keine Identitäts- oder Einwanderungsdokumente, wie z. B. staatliche Ausweise, Reisepässe oder Arbeitserlaubnisse, einbehalten, vernichten, beschlagnahmen oder den Mitarbeitern den Zugang dazu verweigern, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

b) Kinder/Jugendarbeit

Die Lieferanten müssen das Mindestbeschäftigungsalter einhalten, das in den nationalen Gesetzen oder von der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO") festgelegt ist, je nachdem, welches höher ist.

c) Diskriminierung und unmenschliche Behandlung

Die Lieferanten setzen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Stellenangeboten und Beschäftigung ein und sorgen für Chancengleichheit und faire Behandlung am Arbeitsplatz.

Die Lieferanten sorgen für ein Umfeld, das frei ist von Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck, ethnischer Zugehörigkeit oder nationaler Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Familienstand bei der Einstellung und bei Beschäftigungspraktiken wie Löhnen, Beförderungen, Belohnungen und dem Zugang zu Schulungen.

Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass es keine harte oder unmenschliche Behandlung, einschließlich körperlicher, sexueller, psychologischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch von Mitarbeitern, Lieferanten oder Verkäufern gibt.

d) Löhne und Sozialleistungen

Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen allen geltenden Lohngesetzen entsprechen, einschließlich der Gesetze über Mindestlöhne, Überstundenvergütung und gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Illegale, ungerechtfertigte Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig. Für jeden Lohnzahlungszeitraum ist den Beschäftigten eine Lohnabrechnung vorzulegen, die ausreichende Informationen enthält, um die genaue Vergütung für die geleistete Arbeit zu überprüfen.

e) Arbeitszeiten und Feiertage

Die Lieferanten müssen alle geltenden Lohn- und Arbeitszeitgesetze und -vorschriften einhalten, einschließlich derjenigen, die sich auf Mindestlöhne, Überstunden und Höchstarbeitszeiten beziehen. Darüber hinaus sind die Lieferanten angehalten, in Situationen, in denen die Zahl der von den Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden, einschließlich Überstunden, wiederholt 60 Stunden pro Woche überschreitet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Sofern das geltende örtliche Recht nichts anderes vorsieht, müssen die Zulieferer allen Mitarbeitern mindestens einen freien Tag pro Woche oder alle sieben Tage gewähren. Diese Ruhezeit muss zusätzlich zu dem nach den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten vorgesehenen Jahresurlaub gewährt werden.

f) Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Die Lieferanten respektieren das Recht aller Beschäftigten, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und ihnen beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und sich friedlich zu versammeln, und respektieren auch die Entscheidung der Beschäftigten, von solchen Aktivitäten Abstand zu nehmen.

Die Lieferanten stellen sicher, dass die Beschäftigten und ihre Vertreter offen mit der Unternehmensleitung kommunizieren und ihre Ideen und Bedenken in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken mitteilen können, ohne Diskriminierung, Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung befürchten zu müssen.

 

3. Harmonie mit der Umwelt

Die Nidec-Gruppe und ihre Zulieferer müssen erkennen, dass Umweltverantwortung ein wesentlicher Bestandteil der Herstellung von Weltklasseprodukten ist. Sowohl die Nidec-Gruppe als auch die Zulieferer sind verpflichtet, bei der Herstellung ihrer Produkte die negativen Auswirkungen auf die Gemeinschaft, die Umwelt und die natürlichen Ressourcen zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit zu schützen. Die ökologische Anpassungsfähigkeit ermöglicht es einem Unternehmen nicht nur, neue Umweltvorschriften und Marktanforderungen zu erfüllen, sondern auch neue umweltbewusste Produkte und Lösungen rechtzeitig auf den Markt zu bringen.

a) Umweltmanagementsystem

Die Lieferanten müssen ein angemessenes Umweltmanagementsystem einrichten, aufrechterhalten und verwalten und es kontinuierlich verbessern, um zum globalen Umweltschutz und zur Reduzierung der Umweltbelastung beizutragen.

b) Aktivitäten zum Umweltschutz und zur Reduzierung der Umweltbelastung

Die Lieferanten müssen angemessene Maßnahmen zur Verringerung des Ressourcen- und Energieverbrauchs, der Treibhausgasemissionen (die die Hauptursache für den Klimawandel sind) und anderer Emissionen in die Atmosphäre, des Wasserverbrauchs (Wasseraufnahme), des gesamten Feststoffabfalls und des Abwassers ergreifen. Die Lieferanten müssen Maßnahmen ergreifen, um die Verschmutzung an der Quelle zu verhindern, die Verschmutzung zu kontrollieren und Recycling und Wiederverwendung in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und einschlägigen Vorschriften zu fördern.

Die Lieferanten müssen die Ressourcen effektiv nutzen, indem sie

1. den Ressourceneinsatz optimieren

 

- den Verbrauch von natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser, Wäldern und Metallen, einschränken;
- die Menge der verwendeten Verpackungsmaterialien begrenzen;
- den Einsatz von Rohstoffen in Produktionsprozessen reduzieren;
- Reduzierung von Emissionen und Minimierung der Abfallerzeugung in Produktionsprozessen.

 

2. Ressourcen wiederverwenden
- Vereinfachung der Wiederverwendungsmethoden;
- Langlebige Produkte herstellen.

 

3. die Ressourcen recyceln
- Wiederverwendung von recycelte Materialien;
- Wiederverwendung von Teilen.

 

4. Produkten entwickeln, die sich leichter demontieren und recyceln lassen

 

c) Umweltgenehmigungen und Berichte

Die Lieferanten müssen alle erforderlichen Umweltgenehmigungen, Zulassungen und Registrierungen einholen, sie auf dem neuesten Stand halten und die für sie geltenden Betriebs- und Berichterstattungsanforderungen erfüllen.

d) Verschmutzungskontrolle und Verringerung des Ressourcenverbrauchs

Die Lieferanten müssen Verschmutzungsquellen bekämpfen, Anlagen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung einsetzen und die Schadstoffemissionen und das Abfallaufkommen durch Prozessänderungen in der Produktion, Wartung und Anlagenmanagement mindern. Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, dass sie sich für die Erhaltung natürlicher Ressourcen einsetzen, einschließlich Wasser, fossiler Brennstoffe, Mineralien und Forstprodukte.

e) Gefährliche Stoffe

Die Lieferanten müssen Chemikalien, die schädliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper und die Umwelt haben, durch die Kennzeichnung ihrer Behälter eindeutig identifizieren und sicherstellen, dass sie sicher gehandhabt, weitergegeben, gelagert, verwendet, recycelt, wiederverwendet und entsorgt werden.

f) Feste Abfälle

Die Lieferanten müssen feste Abfälle (nicht schädliche Abfälle) identifizieren und sich um deren Bewirtschaftung, Reduzierung und Wiederverwertung bemühen.

g) Emissionen in die Atmosphäre

Die Lieferanten müssen die physikalischen Eigenschaften der Emissionen vor der Entsorgung bestätigen, einschließlich flüchtiger organischer Chemikalien, Aerosole, ätzender Stoffe, Mikropartikel, ozonabbauender Stoffe und kalzinierter Nebenprodukte, die während der Produktionsprozesse entstehen, und eine regelmäßige Überwachung, Verwaltung und Entsorgung dieser Emissionen durchführen. Gleichzeitig wird von den Lieferanten erwartet, dass sie die Funktionalität und Wirksamkeit ihres Emissionsmanagementsystems regelmäßig überprüfen.

h) Materialbeschränkungen

Die Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen in Bezug auf das Verbot oder die Beschränkung bestimmter Stoffe in Produkten und bei der Herstellung, einschließlich der Kennzeichnung für Recycling und Entsorgung, einhalten.

i) Wasserwirtschaft

Suppliers shall implement, maintain and improve a water management system that monitors water sources, water intake and effluent discharge, analyzes their characteristics, and puts the results of monitoring and analysis in writing to reduce water use and effluent discharge. Suppliers shall also take reasonable measures to prevent pollutants from entering waterways.

j) Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen

Suppliers shall keep track of their energy consumption and greenhouse gas emissions and promote efforts to reduce them through continuous energy efficiency improvements.

k) Umweltbewusstes Design und Lebenszyklusanalyse

Die Lieferanten müssen die Umweltbelastung während des gesamten Lebenszyklus der Produkte von der Rohstoffgewinnung bis zur Herstellung, dem Vertrieb und der Entsorgung der Produkte bewerten und an der Entwicklung von Produkten mit geringeren Umweltauswirkungen arbeiten.

l) Erhaltung der biologischen Vielfalt

Die Lieferanten müssen die biologische Vielfalt durch die Erhaltung von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, ausreichend berücksichtigen.

m) Offenlegung von umweltbezogenen Informationen

Die Lieferanten müssen ihre Bemühungen und Ergebnisse im Bereich des Umweltmanagements regelmäßig offenlegen, um eine gute Beziehung zu den Interessengruppen aufzubauen.

 

4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Nidec-Gruppe und ihre Zulieferer müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten und die Mitarbeiter vor Gefahren und Risiken schützen, die mit der täglichen Arbeit verbunden sind. Von den Lieferanten wird erwartet, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen, was nicht nur die Häufigkeit von arbeitsbedingten Verletzungen und Krankheiten minimiert, sondern auch die Qualität von Produkten und Dienstleistungen, die Verlässlichkeit der Produktion sowie die Mitarbeiterbindung und -moral verbessert.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Arbeitsumfeld, welches frei von Gefahren ist. Weiterhin ist er auch persönlich dafür verantwortlich, sicher zu arbeiten und anderen dabei zu helfen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Lieferanten sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter nicht mit risikobehafteten Arbeiten betraut werden sowie die staatlichen Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, Vorschriften sowie ihre eigenen Normen und Anweisungen einhalten.

Die Lieferanten werden dazu angehalten, international anerkannte Managementsysteme wie OHSAS 18001 und die ILO-Leitlinien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz als nützliche Quelle für zusätzliche Informationen heranzuziehen.

a) Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Lieferanten müssen eine schriftliche Richtlinie und Verfahren zur Kontrolle der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz einführen, beibehalten und kontinuierlich verbessern.

b) Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Lieferanten müssen die möglichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bewerten und verhindern, dass die Mitarbeiter potenziellen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind (z. B. durch elektrische und andere Energiequellen, Feuer, Fahrzeuge und Absturzgefahr). Dies sollte durch ordnungsgemäße Konstruktion, technische und administrative Kontrollen, vorbeugende Instandhaltung und sichere Arbeitsverfahren (einschließlich Lockout/Tagout) sowie durch laufende Sicherheitsschulungen gewährleistet werden. Können Gefahren auf diese Weise nicht bekämpft werden, müssen die Lieferanten ihren Mitarbeitern eine angemessene, gut gewartete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, dass sie ihre Mitarbeiter kontinuierlich über die mit den Gefahren am Arbeitsplatz verbundenen Risiken schulen und die Meldung von Sicherheitsbedenken fördern.

c) Notfallvorbereitung

Die Lieferanten sind ständig bestrebt, potenzielle Notfallsituationen und -ereignisse zu erkennen und zu bewerten, um Schäden für Leben, Umwelt und Eigentum zu minimieren, indem sie Notfallpläne und Reaktionsverfahren einführen, die Folgendes umfassen: Notfallmeldung, Benachrichtigung der Mitarbeiter und Evakuierungsverfahren, Schulungen und Übungen, geeignete Brandmelde- und -unterdrückungsanlagen, angemessene Fluchtmöglichkeiten und Wiederherstellungspläne.

d) Arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten

Die Lieferanten müssen sicherstellen, dass Verfahren und Systeme vorhanden sind, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern, zu verwalten, zu verfolgen und zu melden, einschließlich folgender Maßnahmen

- Ermutigung der Mitarbeiter zur Meldung;

- Fälle von Verletzungen und Krankheiten zu klassifizieren und zu erfassen;

- die Gesundheit der Mitarbeiter zu überwachen und ihnen zu helfen, ihre Gesundheit zu erhalten und Sore dafür zu tragen;

- Erforderliche medizinische Behandlung;

- Untersuchung der Fälle und Durchführung von Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen; und

- Erleichterung der Rückkehr der Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz.

e) Körperlich anstrengende Arbeit

Die Lieferanten müssen ihre Mitarbeiter vor vermeidbaren Verletzungen oder Krankheiten schützen, die auf körperlich anstrengende Arbeit zurückzuführen sind, indem sie angemessene Maßnahmen ergreifen, wie z. B. regelmäßige Pausen für die Mitarbeiter, die Bereitstellung von Hilfsmitteln für die Arbeit sowie die Aufteilung der Arbeit in kleinere Aufgaben.

Körperlich anstrengende Arbeiten können wie folgt charakterisiert werden:

- manuelle Materialhandhabung;

- schweres oder wiederholtes Heben.

- langes Stehen, und

- sich oft wiederholende oder kraftaufwendige Montagearbeiten.

Es müssen auch angemessene Maßnahmen getroffen werden, um schwangere Frauen/stillende Mütter von übermäßig anstrengenden Arbeitsbedingungen fernzuhalten.

f) Arbeitshygiene

Die Lieferanten müssen die Gesundheitsrisiken, die mit der Belastung durch chemischen, biologischen und physikalischen Stoffen verbunden sind, ermitteln, bewerten und kontrollieren und Präventivmaßnahmen, einschließlich Schutzausrüstungsprogrammen, anwenden, um die Arbeitnehmer vor übermäßiger Berührung zu schützen.

g) Schutz von Maschinen

Die Lieferanten führen Risikobewertungen zur Maschinensicherheit durch und sorgen für die ordnungsgemäße Instandhaltung von Schutzvorrichtungen, ausfallsicheren Konstruktionen, Verriegelungen und Barrieren an Maschinen, die ein Verletzungsrisiko für die Arbeitnehmer darstellen.

h) Hygiene, Ernährung und Unterkunft

Die Lieferanten müssen den Arbeitnehmern Zugang zu sauberen Toiletten, Trinkwasser und hygienischen Einrichtungen für die Zubereitung, Lagerung und den Verzehr von Lebensmitteln ermöglichen.

i) Kommunikation über Gesundheit und Sicherheit

Die Lieferanten müssen den Arbeitnehmern eine angemessene Unterweisung in Sachen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bieten, wenn möglich in ihrer Muttersprache. Gesundheits- und sicherheitsrelevante Informationen müsse in der Einrichtung deutlich sichtbar ausgehängt werden.

 

5. Harmonie mit der Gesellschaft

Die soziale Verantwortung von Unternehmen umfasst nahezu jede Interaktion eines Unternehmens mit der Gesellschaft, und die Verantwortung der Nidec-Gruppe und ihrer Zulieferer geht über die Befriedigung der Interessen der unmittelbaren externen Stakeholder hinaus und umfasst auch die Einbeziehung und Unterstützung der Interessen der breiteren Gemeinschaft.

a) Beziehungen zur Gemeinschaft

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie durch offene und ehrliche Kommunikation eine gute, solide Beziehung zu den lokalen Gemeinschaften aufbauen, die von ihren Geschäften betroffen sein könnten, und dass sie die Ansichten und Bedenken der Gemeinschaft bei ihrer Arbeit berücksichtigen.

b) Herangehensweise an universelle soziale/ökologische Herausforderungen

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie die Vision der Nidec-Gruppe für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum teilen, indem sie technologische Lösungen für die großen globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltzerstörung, Armut, Energie- und Rohstoffknappheit und Gesundheitsprobleme anbieten.

 

6. Rahmen für die Sicherstellung der Wirksamkeit

Die Lieferanten müssen ein Managementsystem einrichten und aufrechterhalten, das das Konzept dieses Leitfadens in praktikable Handlungsabläufe umsetzt. Das Managementsystem muss so gestaltet sein, dass es Folgendes sicherstellt: (a) die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Kundenanforderungen; (b) die Übereinstimmung mit diesem Leitfaden; und (c) die Identifizierung und Minderung betrieblicher Risiken im Zusammenhang mit den in diesem Leitfaden enthaltenen Themen und Anleitungen. Einschlägige Kontrollverfahren werden durch die Übernahme von oder durch Bezugnahme auf internationale Normen wie ISO14001, OHSAS18001 oder den Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) entwickelt.

a) Unternehmensverpflichtung

Die Lieferanten müssen Erklärungen zur sozialen und ökologischen Verantwortung erstellen und aufrechterhalten, in denen sie ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften und zur kontinuierlichen Verbesserung bekräftigen. Die Erklärungen werden in den Betrieben der Lieferanten, wenn möglich, in der jeweiligen Landessprache ausgehängt.

b) Rechenschaftspflicht und Verantwortung des Managements

Die Lieferanten müssen eindeutig die leitende(n) Angestellten und verantwortlichen Personen benennen, die für die Umsetzung der Managementsysteme und der damit verbundenen Programme verantwortlich sind. Die Geschäftsleitung muss den Status der Managementsysteme regelmäßig überprüfen.

c) Risikobewertung/Management

Die Lieferanten müssen ein Verfahren entwickeln, um die Risiken in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Arbeitspraktiken und Ethik zu ermitteln, die mit den Tätigkeiten der Lieferanten verbunden sind. Die Lieferanten müssen auch die relative Bedeutung jedes Risikos bestimmen und geeignete verfahrenstechnische und physische Kontrollen einführen, um die identifizierten Risiken zu handhaben und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

d) Verbesserungsziele

Die Lieferanten müssen schriftliche Leistungsziele, Zielvorgaben und Umsetzungspläne zur Verbesserung ihrer sozialen und ökologischen Leistung aufstellen und außerdem eine regelmäßige Bewertung ihrer Leistung bei der Erreichung dieser Ziele vornehmen.

e) Ausbildung

Die Lieferanten müssen Programme zur Schulung von Managern und Arbeitnehmern ausarbeiten, um ihre Richtlinien, Verfahren und Verbesserungsziele umzusetzen und damit die geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen.

f) Kommunikation

Die Lieferanten müssen Verfahren einrichten, um ihren Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden klare und genaue Informationen über ihre Politik, Verfahren, Erwartungen und Leistungen zukommen zu lassen.

g) Feedback und Beteiligung der Arbeitnehmer

Die Lieferanten müssen kontinuierliche Verfahren entwickeln, um das Verständnis der Mitarbeiter für die in diesem Leitfaden behandelten Praktiken und Bedingungen zu bewerten, Feedback einzuholen und eine kontinuierliche Verbesserung zu fördern.

h) Audits und Beurteilungen

Die Lieferanten müssen regelmäßige Selbstevaluierungen (interne Audits) durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, des Inhalts dieses Leitfadens und der vertraglichen Anforderungen der Nidec-Gruppe in Bezug auf die soziale und ökologische Verantwortung sicherzustellen. Die internen Selbstevaluierungsmaßnahmen der Lieferanten können gelegentlich durch externe Bewertungen (Zweit- oder Dritt-Audits) ergänzt werden, um das Wissen über die besten Praktiken der Branche zu nutzen, entweder auf Anfrage der Nidec-Gruppe oder auf eigene Initiative der Lieferanten.

i) Einbeziehung der Lieferkette

Die Lieferanten müssen die Anforderungen dieses Leitfadens an ihre wichtigsten direkten Lieferanten als Initiative für die gesamte Lieferkette weitergeben.